1. Anbieter, Geltungsbereich und Begriffsbestimmungen
Anbieter des Deutschen Wirtschaftspreises ist:
[Name / Firma des Betreibers eintragen]
[Straße und Hausnummer eintragen]
[PLZ und Ort eintragen]
[E-Mail-Adresse eintragen]
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Anfragen, Prüfanträge,
Auszeichnungsprozesse, Nutzungen von Siegeln, Urkunden,
Kommunikationsmaterialien und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit
dem Deutschen Wirtschaftspreis.
Teilnehmer im Sinne dieser Bedingungen sind Unternehmen, Unternehmer,
Freiberufler, Organisationen, Institutionen oder sonstige geschäftlich
handelnde Rechtsträger, die eine Prüfung beantragen, Informationen zu
einer Einordnung anfordern, eine Auszeichnung nutzen oder in sonstiger
Weise mit dem Deutschen Wirtschaftspreis in Kontakt treten.
Abweichende Bedingungen eines Teilnehmers gelten nur, wenn der Anbieter
ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Gegenstand des Deutschen Wirtschaftspreises
Der Deutsche Wirtschaftspreis ist ein Auszeichnungs- und
Einordnungskonzept für Unternehmen, Branchen, Leistungen und
wirtschaftlich relevante Qualitäts- oder Wahrnehmungsdimensionen.
Gegenstand können insbesondere Branchenanalysen, Prüfanfragen,
Auszeichnungen, Siegel, Urkunden, Kommunikationsmaterialien und
redaktionelle oder methodische Einordnungen sein.
Die Auszeichnungen können sich je nach Kategorie und Auswertungsrahmen
auf unterschiedliche Dimensionen beziehen, insbesondere:
- Kundenzufriedenheit,
- Servicequalität,
- Preis-Leistung,
- Reputation und digitale Sichtbarkeit,
- Nachhaltigkeit,
- Innovation,
- Arbeitgeberqualität,
- Top-100-, Branchen- oder Sonderauszeichnungen.
Die konkrete Aussage einer Auszeichnung richtet sich nach der jeweiligen
Kategorie, dem Auszeichnungsbereich, dem Branchen- oder Themenrahmen und
der zugehörigen Auswertungslogik.
3. Teilnahmeberechtigung und Prüfanfrage
Teilnahmeberechtigt sind grundsätzlich Unternehmen und sonstige
geschäftlich handelnde Rechtsträger. Eine Teilnahme kann durch eine
aktive Prüfanfrage, durch Übermittlung von Unternehmensinformationen,
durch Bestellung oder Annahme eines Auszeichnungspakets oder durch
sonstige Kontaktaufnahme im Zusammenhang mit einer möglichen Auszeichnung
erfolgen.
Eine Prüfanfrage kann über ein Formular, per E-Mail, telefonisch oder
über andere vom Anbieter bereitgestellte Kontaktwege erfolgen. Der
Teilnehmer ist verpflichtet, alle Angaben vollständig, zutreffend und
aktuell zu machen.
Die Übermittlung einer Prüfanfrage begründet keinen Anspruch auf
Auszeichnung, Platzierung, Veröffentlichung, Siegelnutzung oder Abschluss
eines Vertrags. Der Anbieter kann Anfragen nach sachlichen Kriterien
prüfen, ablehnen, zurückstellen oder zusätzliche Informationen anfordern.
4. Prüfungs-, Analyse- und Einordnungsgrundlage
Die Einordnung eines Unternehmens kann auf unterschiedlichen Grundlagen
beruhen. Dazu können öffentlich zugängliche digitale Informationen,
Unternehmenswebsites, Bewertungsumfelder, Medienbeiträge, digitale
Erwähnungen, Branchenverzeichnisse, Selbstauskünfte, ergänzende Angaben
des Teilnehmers, interne Prüfschritte und methodische Auswertungsmodelle
gehören.
Je nach Auszeichnungskategorie können insbesondere folgende
Auswertungsdimensionen berücksichtigt werden:
- thematische Relevanz und Branchenzuordnung,
- digitale Sichtbarkeit und öffentliche Wahrnehmung,
- Tonalität von Erwähnungen und Kontextbewertung,
- Service-, Qualitäts- und Reputationssignale,
- Kundenfeedback und Weiterempfehlungssignale,
- branchenspezifische Vergleichsdimensionen und Kennzahlen.
Der Anbieter ist berechtigt, die Prüf- und Auswertungsmethodik
weiterzuentwickeln, sofern dadurch der sachliche Charakter der jeweiligen
Auszeichnung nicht aufgehoben wird.
5. Keine Garantie für bestimmte Ergebnisse
Eine Prüfanfrage, Teilnahme, Datenübermittlung oder Kommunikation mit
dem Anbieter garantiert keine bestimmte Bewertung, Platzierung,
Auszeichnung, Veröffentlichung oder Nutzungsberechtigung.
Der Anbieter übernimmt keine Gewähr dafür, dass ein Teilnehmer eine
bestimmte Kategorie erreicht, in eine bestimmte Auswahl aufgenommen wird
oder eine konkrete Außenwirkung erzielt. Auszeichnungen beruhen auf dem
jeweiligen Auswertungsrahmen und der finalen Einordnung im konkreten
Auszeichnungszusammenhang.
6. Auszeichnungen, Kategorien und Top-100-Einordnung
Der Deutsche Wirtschaftspreis kann verschiedene Auszeichnungsbereiche
und Siegelvarianten vorsehen. Dazu gehören insbesondere Auszeichnungen
für Kundenzufriedenheit, Servicequalität, Preis-Leistung, Nachhaltigkeit,
Reputation, Innovation, Arbeitgeberqualität, Branchensieger oder
Top-100-Einordnungen.
Die Bezeichnung „Top 100“ beschreibt eine Auszeichnungs- und
Finalauswahllogik innerhalb eines definierten Analysefelds. Der
zugrunde liegende Beobachtungs- und Prüfrahmen kann breiter angelegt
sein als die spätere finale Auszeichnungsgruppe. Entscheidend ist die
konkrete Einordnung im jeweiligen Auszeichnungszusammenhang.
Ein Anspruch auf Aufnahme in eine bestimmte Liste, Reihenfolge,
Platzierung oder Auszeichnung besteht nicht, sofern dies nicht ausdrücklich
individuell vereinbart wurde.
7. Veröffentlichung, Nennung und redaktionelle Darstellung
Der Anbieter kann Unternehmen, Branchen, Auszeichnungskategorien,
Analyseumfelder oder ausgewählte Einordnungen auf seinen Websites,
in digitalen Veröffentlichungen, Presseinformationen, Social-Media-
Inhalten oder sonstigen Kommunikationsmitteln darstellen.
Veröffentlichungen können Unternehmensnamen, Logos, Websites, Branchen,
Orte, Auszeichnungskategorien, kurze Beschreibungstexte, öffentlich
zugängliche Unternehmensinformationen oder vom Teilnehmer bereitgestellte
Inhalte enthalten, soweit dies im Rahmen der Auszeichnung oder
Kommunikation erforderlich oder sachlich angemessen ist.
Der Anbieter ist berechtigt, redaktionelle, gestalterische und
technische Anpassungen vorzunehmen, soweit dadurch der sachliche
Aussagegehalt nicht verfälscht wird.
8. Nutzung von Siegeln, Urkunden und Kommunikationsmaterialien
Die Nutzung von Siegeln, Urkunden, Logos, Auszeichnungsgrafiken,
Zertifikatsdarstellungen, Textbausteinen oder sonstigen
Kommunikationsmaterialien ist nur gestattet, wenn der Anbieter eine
entsprechende Nutzungsberechtigung erteilt hat.
Umfang, Dauer, Medien, territoriale Reichweite und konkrete Inhalte der
Nutzungsberechtigung richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung,
dem Angebot, der Rechnung, dem Auszeichnungspaket oder den vom Anbieter
übermittelten Nutzungshinweisen.
Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist die Nutzung nicht
exklusiv, nicht übertragbar und auf die konkret ausgezeichnete
Unternehmenseinheit, Marke, Leistung, Kategorie oder den benannten
Auszeichnungsbereich beschränkt.
9. Regeln für die Siegelnutzung
Der Teilnehmer verpflichtet sich, Siegel, Urkunde und
Auszeichnungshinweise nur sachlich richtig, vollständig und nicht
irreführend zu verwenden. Insbesondere ist darauf zu achten, dass:
- die Auszeichnung nicht auf nicht ausgezeichnete Unternehmen, Marken, Standorte oder Leistungen übertragen wird,
- die Kategorie der Auszeichnung korrekt bezeichnet wird,
- die Auszeichnung nicht als behördliche Zertifizierung oder vollständiges Audit dargestellt wird,
- die Gestaltung des Siegels nicht ohne Zustimmung verändert wird,
- die Nutzung nicht nach Ablauf oder Entzug der Berechtigung fortgesetzt wird,
- keine irreführenden, herabsetzenden oder rechtswidrigen Aussagen mit der Auszeichnung verbunden werden.
Der Anbieter kann die Nutzung untersagen oder Änderungen verlangen, wenn
eine Verwendung gegen diese Bedingungen, gegen gesetzliche Vorschriften
oder gegen berechtigte Interessen des Deutschen Wirtschaftspreises verstößt.
10. Laufzeit der Nutzungsberechtigung
Die Laufzeit einer Nutzungsberechtigung ergibt sich aus der jeweiligen
Vereinbarung, dem Angebot, der Rechnung, dem Auszeichnungspaket oder den
übermittelten Nutzungshinweisen. Soweit keine abweichende Laufzeit
vereinbart ist, gilt die Nutzungsberechtigung nur für den ausdrücklich
bestätigten Auszeichnungszeitraum.
Nach Ablauf, Kündigung, Widerruf, Entzug oder sonstigem Ende der
Nutzungsberechtigung ist der Teilnehmer verpflichtet, die aktive Nutzung
der Siegel, Urkunden und Auszeichnungshinweise unverzüglich einzustellen,
soweit keine neue Nutzungsberechtigung erteilt wurde.
11. Entgelte, Zahlungsbedingungen und Leistungen
Die Prüfung einer möglichen Einordnung, die Nutzung einer Auszeichnung,
die Bereitstellung von Siegeln, Urkunden oder Kommunikationsmaterialien
sowie weitere Leistungen können entgeltlich sein. Maßgeblich sind die
jeweils kommunizierten Preise, Angebote, Rechnungen oder Paketbeschreibungen.
Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, netto zuzüglich
der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer.
Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist ohne
Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, gesetzliche
Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Rechte geltend zu machen sowie
Nutzungsrechte bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten oder
zu sperren.
[Konkrete Paketpreise, Laufzeiten und Zahlungsfristen bei Bedarf ergänzen]
12. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer ist verpflichtet, alle für die Prüfung, Einordnung,
Kommunikation und Auszeichnung relevanten Angaben wahrheitsgemäß,
vollständig und aktuell zu übermitteln.
Der Teilnehmer versichert, dass er zur Übermittlung von Unternehmensdaten,
Logos, Bildern, Texten, Marken, Produktinformationen und sonstigen
Materialien berechtigt ist und dass durch deren Nutzung keine Rechte
Dritter verletzt werden.
Der Teilnehmer ist verpflichtet, den Anbieter unverzüglich zu informieren,
wenn übermittelte Angaben unrichtig werden, Rechte Dritter betroffen sind,
sich die Berechtigung zur Nutzung von Materialien ändert oder sonstige
Umstände eintreten, die für die Auszeichnung, Veröffentlichung oder
Siegelnutzung wesentlich sind.
13. Vom Teilnehmer bereitgestellte Inhalte und Freistellung
Stellt der Teilnehmer Texte, Logos, Bilder, Marken, Grafiken,
Unternehmensbeschreibungen, Leistungsangaben oder sonstige Inhalte zur
Verfügung, räumt er dem Anbieter die für Prüfung, Darstellung,
Veröffentlichung, Kommunikation und Auszeichnungsabwicklung erforderlichen
Nutzungsrechte ein.
Der Teilnehmer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die daraus
entstehen, dass vom Teilnehmer bereitgestellte Inhalte, Angaben oder
Materialien rechtswidrig sind, Rechte Dritter verletzen oder unzutreffend
übermittelt wurden. Dies umfasst auch angemessene Kosten der Rechtsverteidigung.
14. Schutzrechte des Deutschen Wirtschaftspreises
Namen, Logos, Siegel, Auszeichnungsgrafiken, Urkunden, Texte, Designs,
Datenbanken, Auswertungsmodelle, Kategorien, Methodikdarstellungen und
sonstige Inhalte des Deutschen Wirtschaftspreises können markenrechtlich,
urheberrechtlich, wettbewerbsrechtlich oder durch sonstige Schutzrechte
geschützt sein.
Eine Nutzung ist nur im Rahmen der ausdrücklich erteilten Berechtigung
zulässig. Eine darüber hinausgehende Vervielfältigung, Bearbeitung,
Weitergabe, öffentliche Zugänglichmachung oder gewerbliche Nutzung ist
ohne Zustimmung des Anbieters untersagt.
15. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach Maßgabe der
Datenschutzerklärung des Anbieters. Diese informiert insbesondere über
Zwecke, Rechtsgrundlagen, Empfänger, Speicherdauer und Betroffenenrechte.
Die Datenschutzerklärung ist abrufbar unter:
/datenschutz/
Bei Prüfanfragen, Auszeichnungsanfragen oder Kontaktaufnahmen können
personenbezogene Daten von Ansprechpartnern sowie öffentlich zugängliche
Unternehmensinformationen verarbeitet werden, soweit dies zur Bearbeitung,
Einordnung, Kommunikation oder Durchführung erforderlich ist.
16. Änderungen, Korrekturen und Entzug einer Auszeichnung
Der Anbieter kann eine Auszeichnung, Veröffentlichung, Nennung oder
Nutzungsberechtigung korrigieren, einschränken, sperren oder entziehen,
wenn:
- übermittelte Angaben wesentlich unrichtig oder irreführend waren,
- die Auszeichnung missbräuchlich oder irreführend verwendet wird,
- Rechte Dritter verletzt werden,
- gesetzliche Vorschriften oder diese Bedingungen verletzt werden,
- eine vereinbarte Vergütung nicht gezahlt wird,
- sonstige sachliche Gründe gegen eine weitere Nutzung oder Veröffentlichung sprechen.
Bereits entstandene Zahlungsansprüche bleiben hiervon unberührt, soweit
gesetzlich zulässig.
17. Verfügbarkeit der Website und technischer Leistungen
Der Anbieter bemüht sich um eine stabile und sichere Bereitstellung der
Website und digitalen Inhalte. Eine ununterbrochene Verfügbarkeit,
Fehlerfreiheit oder dauerhafte technische Erreichbarkeit kann jedoch
nicht garantiert werden.
Wartungen, technische Störungen, Ausfälle von Dienstleistern, Angriffe
Dritter, höhere Gewalt oder sonstige Umstände außerhalb des Einflusses
des Anbieters können zu Einschränkungen führen.
18. Gewährleistung und Haftungsabgrenzung
Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass eine Auszeichnung zu
bestimmten geschäftlichen Erfolgen, Kundenanfragen, Umsätzen,
Reputationsgewinnen, Rankings oder Marktpositionen führt.
Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden
gesetzlichen Vorschriften.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet
der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten,
deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt
erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig
vertrauen darf.
Eine weitergehende Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
19. Verantwortlichkeit für Produkte, Leistungen und Unternehmensangaben
Der Teilnehmer bleibt allein verantwortlich für seine Produkte,
Dienstleistungen, Unternehmensangaben, Leistungsversprechen,
Werbeaussagen, Preise, Verfügbarkeiten, Kundenkommunikation und die
tatsächliche Erfüllung gegenüber Kunden oder Dritten.
Eine Auszeichnung des Deutschen Wirtschaftspreises ersetzt keine
Gewährleistung des Teilnehmers, keine behördliche Genehmigung, keine
branchenspezifische Pflichtprüfung und keine individuelle
Qualitätssicherung durch den Anbieter.
20. Missbrauch und vertragswidrige Nutzung
Jede missbräuchliche, irreführende, unberechtigte oder vertragswidrige
Nutzung von Siegeln, Auszeichnungen, Urkunden, Logos, Texten oder
Kommunikationsmaterialien ist untersagt.
Der Anbieter ist berechtigt, bei Verstößen die Unterlassung zu verlangen,
Nutzungsrechte zu entziehen, Veröffentlichungen anzupassen oder zu
entfernen und gesetzliche Ansprüche geltend zu machen.
21. Änderungen dieser Teilnahmebedingungen
Der Anbieter kann diese Teilnahmebedingungen mit Wirkung für die Zukunft
ändern, wenn sachliche Gründe vorliegen, insbesondere bei Änderungen der
Auszeichnungsstruktur, Methodik, technischen Abläufe, gesetzlichen
Anforderungen oder angebotenen Leistungen.
Für bereits abgeschlossene Vereinbarungen gelten die bei Vertragsschluss
einbezogenen Bedingungen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart oder gesetzlich vorgesehen ist.
22. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des
UN-Kaufrechts, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften
entgegenstehen.
Ist der Teilnehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Teilnahmebedingungen
der Sitz des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig.
Erfüllungsort ist, soweit gesetzlich zulässig,
[Ort / Sitz des Anbieters eintragen].
23. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder
teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige
wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der
unwirksamen Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt.
Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
Stand:
[Monat / Jahr eintragen]